Blogbeitrag: Barrierefreies Bauen · Wohnungsbau und Normung
Barrierefrei oder rollstuhlgerecht: welche Wohnung zu wem passt
2. November 2026 · LinkedIn-Kurzfassung folgt in Kürze · Lesezeit: ca. 7 Minuten · Für Planer, Betroffene & Angehörige
Ob jemand mit dem Rollstuhl in einer Wohnung zurechtkommt, entscheidet kein einzelner Zentimeter. Es entscheidet der Alltag: ob man allein kochen, duschen, sich umsetzen und die Wohnung verlassen kann, oder ob jede Handlung einen Umweg kostet. Genau an dieser Stelle setzt das R der DIN 18040-2 an.
Zwei Niveaus, ein bewusster Kompromiss
Die DIN 18040-2 beschreibt zwei Anforderungsniveaus. Das Grundniveau gilt für barrierefrei nutzbare Wohnungen. Darüber liegt das Niveau für Wohnungen, die barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Wo dafür mehr verlangt wird, steht in der Norm ein R.
Diese Zweiteilung trennt nicht Rollatornutzer von Rollstuhlnutzern. Sie ist ein Kompromiss zwischen einer verlässlichen Mindestausstattung und dem, was der Gesetzgeber im Wohnungsbau als wirtschaftlich vertretbar einschätzt. Das Grundniveau schließt Menschen im Rollstuhl also nicht aus. Es stellt ihre Nutzung nur nicht sicher. Das leistet erst das R-Niveau.
Wer eine Wohnung sucht, für sich selbst oder für Angehörige, gibt oft „rollstuhlgerecht“ in die Suchmaschine ein und findet Paragraphen und Maße. Die eigentliche Frage beantworten sie nicht: Welches Niveau passt zu diesem Menschen?
Nicht der Rollstuhl entscheidet, sondern der Bedarf
Nutzergruppen nach Diagnosen oder Hilfsmitteln zu bilden, führt schnell in Verallgemeinerungen. Hilfreicher sind drei Fragen, die in der Beratung fast immer den Ausschlag geben.
Welche Fähigkeiten sind eingeschränkt?
Für die baulichen Voraussetzungen zählt zuerst die Mobilität. Sie ist aber nicht die einzige Ebene. Auch Seh- und Hörbeeinträchtigungen oder kognitive Einschränkungen verändern, was eine Wohnung leisten muss.
Besonders deutlich wird das im Alter. Wer überwiegend aus Altersgründen Fähigkeiten verliert, verliert sie oft auf mehreren Ebenen zugleich. Unter den über 80-Jährigen haben neun von zehn mindestens zwei behandelte Erkrankungen, 43 Prozent berichten von Sehbeeinträchtigungen, 39 Prozent von Hörbeeinträchtigungen. Die meisten von ihnen möchten trotzdem so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung bleiben. Ohne Hindernisse wie Treppen wohnt bisher nur etwa jeder Elfte.
Bleibt die Einschränkung stabil, oder schreitet sie fort?
Ein Mensch, der nach einem Unfall querschnittgelähmt ist, lebt oft viele Jahre mit einer weitgehend stabilen Einschränkung. Er kennt seinen Bedarf genau und wählt eine Wohnung nach Kriterien, mit denen er zurechtkommt. Natürlich wird auch er älter, und mit dem Alter ändert sich manches. Ständige Anpassungen braucht er aber meist nicht.
Dieser Fall ist seltener, als viele denken. Nur gut 1 Prozent der schweren Behinderungen in Deutschland geht auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurück. Die meisten entstehen erst im fortgeschrittenen Alter, und dann verändern sich die Fähigkeiten oft weiter. Die Wohnung muss mitwachsen. Altersbedingt führt der Weg oft vom Stock zum Rollator und vom Rollator zum Rollstuhl. Bei fortschreitenden Erkrankungen, die nicht altersbedingt sind, etwa Multipler Sklerose oder Muskelerkrankungen, folgt auf den manuellen Rollstuhl häufig der Elektrorollstuhl. Wer für solche Verläufe plant, muss flexibel bleiben und spätere Schritte mitdenken.
Wie selbstständig ist die Person?
Diese Frage entscheidet am Ende über das Niveau, und sie führt zu einem Ergebnis, das viele überrascht: Mehr Selbstständigkeit bedeutet oft weniger bauliche Anforderungen. Ein aktiver Rollstuhlfahrer mit einem wendigen Aktivrollstuhl kommt mit deutlich kleineren Wendekreisen aus, als der R-Standard vorsieht. Auch neben dem WC und in der Dusche reicht ihm oft weniger seitliche Fläche. Er achtet eher auf die Wege seines Alltags: Kommt er selbstständig und schwellenlos bis zu seinem Auto und zur Waschmaschine? Lässt sich die Küche mit unterfahrbaren Bereichen anpassen? Kommt er an beide Seiten des Bettes, etwa um es selbst zu beziehen?
Selbstständigkeit hat auch eine kognitive Seite. Lassen Orientierung oder Gedächtnis nach, wird die Sicherheit zur Frage der Wohnung: Ist ein Notruf installiert, schaltet sich der Herd selbst ab, findet man sich auch nachts zurecht?
Mit wachsendem Pflegebedarf verschiebt sich der Schwerpunkt. Wird jemand im Rollstuhl geschoben, ist das meist ein Modell mit kleinen Hinterrädern, das weniger Fläche braucht. Das größte Problem ist dann nicht der Rollstuhl, sondern der Transfer: vom Rollstuhl ins Bett, auf das WC, in die Dusche. Ihn übernehmen Pflegekräfte oder Angehörige, oft mit einem mobilen Lifter oder einem Deckenlift. Dafür braucht es Platz für eine zweite Person und für die Technik.
Wann das Grundniveau trägt und wann das R nötig wird
Aus den drei Fragen ergibt sich keine Tabelle, die man abhaken kann. Es ergeben sich Tendenzen, die im Einzelfall zu prüfen sind.
- die Einschränkung stabil ist und die Person ihren Bedarf gut kennt,
- jemand auf absehbare Zeit mit Stock oder Rollator unterwegs ist,
- ein aktiver Rollstuhlfahrer seinen Alltag überwiegend selbstständig bewältigt und einzelne Bereiche mit fallbezogenen Ausstattungen angepasst werden, etwa in Küche oder Bad,
- die Person pflegebedürftig ist, Transfers aber ohne Lifter gelingen.
- ein großer Elektrorollstuhl genutzt wird oder absehbar ist,
- ein hoher bis sehr hoher häuslicher Pflegebedarf besteht oder Intensivpflege nötig ist,
- Transfers mit Pflegekräften, mobilem Lifter oder Deckenlift erfolgen,
- eine fortschreitende Erkrankung eine selbstständige Rollstuhlnutzung in Zukunft erwarten lässt.
Für die Planung bleiben die Maße der Norm trotzdem der Maßstab. Sie sind Planungswerte, keine Eignungsprüfung für Menschen.
Was das R in der DIN 18040-2 baulich verändert
- Wenden und Rangieren im Flur, vor Wohn- und Schlafräumen, in der Küche, vor WC, Waschtisch und Dusche sowie am Freisitz: Bewegungsflächen von 120 cm mal 120 cm ohne R, 150 cm mal 150 cm mit R.
- Durch Türen in der Wohnung: lichte Durchgangsbreite mindestens 80 cm ohne R, mindestens 90 cm mit R.
- Kochen: Bewegungstiefe vor den Kücheneinrichtungen 120 cm ohne R, 150 cm mit R. Mit R kommen unterfahrbare Arbeitsbereiche hinzu.
- Am Bett: freie Flächen an den Längsseiten von 120 cm und 90 cm ohne R, 150 cm und 120 cm mit R.
- Am WC: mit R eine seitliche Bewegungsfläche zum Umsetzen und Stützklappgriffe.
- Am Waschtisch: mit R unterfahrbar.
- Rollstuhl abstellen: ein eigener Abstellplatz nur mit R.
„Ob ich eine Wohnung mit dem Rollstuhl nutzen kann, hängt nicht an ein paar Zentimetern. Es hängt daran, ob ich meinen Alltag darin selbstständig schaffe, ohne ständig auszuweichen.“
Carlos Vidal-Wagner, Sachverständiger für barrierefreies Bauen
Was Bauordnung und Förderung vorgeben
Die Landesbauordnungen verlangen das R-Niveau kaum. In Hessen fordert § 54 Abs. 1 HBO bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, dass mindestens 20 Prozent der Wohnungen barrierefrei erreichbar und zugänglich sind, höchstens jedoch 20 Wohnungen. Nordrhein-Westfalen verlangt nach § 49 Abs. 1 BauO NRW in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 Wohnungen, die eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind. Diese Zwischenstufe kennt die Norm selbst nicht, und gerade sie zeigt: Zwischen „barrierefrei“ und „uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar“ liegt kein Schalter, sondern eine Spanne.
Verbindlich wird der R-Standard meist über die Förderung. Die hessische Mietwohnraumförderung gewährt für rollstuhlgerechte Wohnungen mit R-Anforderungen einen Zuschlag von 150 Euro je Quadratmeter auf das Baudarlehen und 16 Prozent mehr förderfähige Wohnfläche. Ob der R-Standard auch ins Bauordnungsrecht wandert, ist offen. Im September 2026 schlugen die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Bauministerkonferenz genau das vor.
Fragen, die vor jedem Maß kommen
- Für wen wird geplant oder gesucht: für bekannte Bewohner oder für den offenen Markt?
- Welche Fähigkeiten sind eingeschränkt: Mobilität, Sehen, Hören, Kognition, mehrere zugleich?
- Ist die Einschränkung stabil, oder ist mit einer Verschlechterung zu rechnen?
- Wie viel erledigt die Person selbst, und wobei braucht sie Hilfe, besonders beim Transfer?
- Welche Hilfsmittel sind heute im Einsatz, und welche kommen voraussichtlich dazu?
Wenn Sie eine Wohnung für sich oder Angehörige suchen: „Rollstuhlgerecht“ in einem Exposé ist kein geschützter Begriff. Fragen Sie nach, ob die Wohnung nach DIN 18040-2 mit R-Anforderungen geplant wurde, und prüfen Sie die Räume an Ihrem eigenen Alltag.
Die Zahlen hinter der Debatte
- Rund 5,7 Millionen Menschen sind pflegebedürftig, 86 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt.
- Weniger als 2 Prozent der Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei.
- Die Versorgungslücke beträgt mindestens 2,1 Millionen barrierefreie Wohnungen, der zusätzliche Bedarf bis 2040 mindestens 3,2 Millionen.
- Wird Barrierefreiheit im Neubau von Anfang an mitgeplant, liegen die Mehrkosten bei rund 1 Prozent.
Die meisten Pflegebedürftigen leben also in Wohnungen, die nie für sie geplant wurden. Ein Prozent Mehrkosten fällt nur an, solange die Entscheidung noch im Entwurf liegt. Später wird daraus ein Umbau oder gleich ein Umzug.
Für Ihre nächste Projektbesprechung bleibt damit eine Frage, die vor jedem Maß kommt: Wer soll in dieser Wohnung leben, und was soll diese Person darin allein können, heute und in zehn Jahren? Aus der Antwort folgt, ob das Grundniveau genügt oder ob das R-Niveau nötig ist.
Planen oder suchen Sie eine Wohnung für Menschen mit Mobilitätseinschränkung?
Ich kläre mit Ihnen früh, für wen die Wohnung gedacht ist und welches Anforderungsniveau sie tatsächlich braucht, und halte es nachweisbar fest: von der Vorplanung bis zur Dokumentation.
Kontakt aufnehmen Barrierefrei-Konzept ansehenQuellen: DIN 18040-2:2011-09, Barrierefreies Bauen, Planungsgrundlagen, Teil 2: Wohnungen (Grundanforderungen und mit R gekennzeichnete Anforderungen). § 54 Hessische Bauordnung (HBO). § 49 Abs. 1 Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) sowie Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW, Kap. A 4, Anlage A 4.2/3, Leitfaden des MHKBD zur Einführung der DIN 18040-2. Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+), Kurzbericht Nr. 3 (2022) und Meldung des BMFSFJ vom 03.06.2022. Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2023 sowie Pressemitteilung zu schwerbehinderten Menschen, Stand 31.12.2025 (Juli 2026). Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung, Nrn. 4.2.1, 4.4, 5.2.1 und 5.4 (Fassung Juli 2021). Pressemitteilung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen Berlin vom 11.09.2026 zu den Vorschlägen der Konferenz der Beauftragten anlässlich der Bauministerkonferenz, mit Angaben nach Institut der deutschen Wirtschaft (2023) und Studie „Barrierefreies Bauen im Kostenvergleich“ von Terragon und Deutschem Städte- und Gemeindebund (2017). Stand: 2. November 2026.