Die neue DIN 18040 kommt: was Architekten jetzt wissen müssen

Blogbeitrag: Barrierefreies Bauen

Die neue DIN 18040 kommt: was Architekten jetzt wissen müssen

18. Juni 2026 · Lesezeit: ca. 6 Minuten · Für Architekten & Planer

Architekt und Rollstuhlnutzerin besprechen gemeinsam einen Bauplan – barrierefreie Planung nach DIN 18040

Barrierefreiheit gelingt, wenn sie von Anfang an mitgeplant wird – partizipativ und nach den Anforderungen der DIN 18040.

Die Überarbeitung der DIN 18040 zieht sich schon länger hin als geplant – und das hat einen Grund: Rund 1.000 Einsprüche zu allen drei Normteilen mussten gesichtet und bewertet werden. Doch eines ist sicher: Wenn die neue Fassung erscheint – und das wird voraussichtlich noch 2026 der Fall sein – werden sich Architekten und Planer auf einige echte Änderungen einstellen müssen. Wer jetzt schon weiß, was kommt, ist im Vorteil.


Warum wird die DIN 18040 überhaupt überarbeitet?

Der Hauptauslöser ist europäisch: Die DIN EN 17210, die europäische Norm für Barrierefreiheit in der gebauten Umwelt, wurde veröffentlicht und umfasst rund 300 Seiten. Alle nationalen Normungsorganisationen – also auch das DIN – sind innerhalb einer 36-monatigen Übergangsfrist verpflichtet, nationale Normen entweder zurückzuziehen oder so zu überarbeiten, dass sie mit der europäischen Norm harmonieren.

Das bedeutet: Die DIN 18040 muss sich der EN 17210 anpassen – und das hat Konsequenzen in beide Richtungen. Einige bisher geltende Anforderungen werden abgesenkt, andere werden angehoben.


Was ändert sich konkret?

Türen und Schwellen

Eine der praxisrelevantesten Änderungen betrifft Bodenschwellen an Türen. Bisher war eine Höhendifferenz im Bodenbelag von bis zu 2 Zentimetern tolerierbar. Im Norm-Entwurf ist dieser Wert auf 1 Zentimeter reduziert worden. Das klingt nach wenig – ist in der Detailplanung aber erheblich.

Bei Türgriffen hingegen gibt es eine Lockerung: Statt einer starren Montagehöhe wird künftig ein Spielraum von 85 bis 105 cm als regelkonform angesehen. Das gibt Planern mehr Flexibilität bei der Ausstattung.

Aufzüge

Die Anforderungen an Aufzüge werden laut Norm-Entwurf ebenfalls angepasst. Details sind im Einspruchsverfahren noch nicht vollständig abgeschlossen – aber Bewegungsflächen und Kabinendimensionen stehen auf dem Prüfstand.

Bedienhöhen und Bedienkräfte

Schalter, Taster, Türdrücker – überall dort, wo Menschen aktiv eingreifen müssen, werden die Anforderungen präzisiert. Die neue DIN 18040 wird konkretere Vorgaben machen als bisher. Das ist grundsätzlich zu begrüßen, bedeutet aber auch: mehr Detailarbeit in der Fachplanung.

Brandschutz

Neu aufgenommen werden Regelungen zum Brandschutz unter Barrierefreiheitsgesichtspunkten. Das ist ein Bereich, der in der Praxis häufig zu Konflikten zwischen verschiedenen Fachplanern führt – und der jetzt eine klarere normative Grundlage erhält.


Das Schutzzielprinzip bleibt erhalten

Ein wichtiger Punkt für alle, die mit der DIN 18040 arbeiten: Das Schutzzielprinzip wird beibehalten. Das heißt, die Norm definiert das Ziel – gleichberechtigte, selbstbestimmte Nutzung – und lässt Spielraum, wie dieses Ziel im Einzelfall erreicht wird. Das war immer eine der Stärken der deutschen Norm, und es bleibt so.

„Das Schutzzielprinzip ist keine Einladung zur Beliebigkeit. Es ist eine Einladung, nachzudenken. Wer das richtig versteht, plant besser – und vermeidet teure Nachbesserungen.“

Carlos Vidal-Wagner, Sachverständiger für barrierefreies Bauen

Wann kommt die neue DIN 18040?

Der ursprüngliche Zeitplan – Veröffentlichung Ende 2024 – wurde nicht eingehalten. Rund 570 Einsprüche zu Teil 1 (öffentlich zugängliche Gebäude) und über 380 zu Teil 2 (Wohnungen) mussten abgearbeitet werden. Teil 3 (öffentlicher Verkehrs- und Freiraum) soll nahezu fertig sein.

Ob alle drei Teile gleichzeitig erscheinen oder gestaffelt, ist noch offen. Eine zeitgleiche Veröffentlichung wäre inhaltlich sinnvoll – schon weil viele Anforderungen zwischen den Teilen aufeinander aufbauen. Marktbeobachter gehen aktuell von einer Veröffentlichung noch im Jahr 2026 aus. Ein genaues Datum ist offiziell nicht bestätigt.

Was das für laufende Projekte bedeutet

Projekte, die aktuell in der Genehmigungsplanung oder im Bauantrag sind, werden nach der aktuell geltenden DIN 18040 bewertet. Die neue Fassung gilt erst ab ihrer Einführung als Technische Baubestimmung durch die Landesbauordnungen – das passiert nicht automatisch und nicht sofort.

Dennoch empfehle ich: Wer heute plant, sollte zumindest die absehbaren Änderungen kennen und ggf. abwägen, ob es sinnvoll ist, sie bereits zu berücksichtigen.


Was jetzt zu tun ist

Laufende Projekte prüfen. Welche Maßnahmen stehen an, bei denen die neuen Anforderungen relevant werden könnten – vor allem Schwellen, Türdetails und Aufzugsplanung?

Sich fortbilden. Die DIN 18040 ist in der täglichen Planungspraxis unverzichtbar – und eine Überarbeitung in diesem Umfang ist ein guter Anlass, das eigene Wissen zu aktualisieren. Die nächste Fachtagung des bfb (Barrierefrei Bauen) findet am 15. Oktober 2026 in Köln und online statt.

Sachverständige frühzeitig einbinden. Spätestens bei Projekten mit Barrierefreiheitsanforderungen nach Landesbauordnung sollte ein Sachverständiger in der Planungsphase dabei sein – nicht erst zur Abnahme.


Fazit

Die neue DIN 18040 wird kommen – und mit ihr ein erweitertes Anforderungsprofil an Architekten und Planer. Wer die Änderungen kennt, kann Projekte rechtssicherer und zielgenauer planen. Wer wartet, bis die neue Norm in Kraft tritt, riskiert aufwändige Anpassungen.

Sie haben ein Projekt, bei dem Barrierefreiheit eine Rolle spielt?

Als Sachverständiger für barrierefreies Bauen in Frankfurt am Main unterstütze ich Architekten, Bauherren und Planer bei der Planung, Prüfung und Umsetzung barrierefreier Maßnahmen – von der ersten Konzeptidee bis zur Abnahme.

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